Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, liebe Lehrkräfte und Kooperationspartner,
wir richten uns nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die an das Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst ist. Sie gilt ab 01. Oktober 2022 und bis 31. Januar 2023. Für den vhs-Betrieb gelten weiterhin die Empfehlungen aus § 2:
Bei Änderungen informieren wir Sie selbstverständlich direkt hier auf unserer Startseite.
Ganz unabhängig von Ihrer jeweils persönlichen Entscheidung besteht kein Zweifel daran, dass das richtige Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen einen wirksamen Schutz vor einer Corona-Infektion darstellt: Für Sie selbst und andere!
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.
Ihr vhs-Team